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Vulva Projekt

Vereinbarung


Die Vereinbarungen werden zwischen den Projekt - Frauen und der Fotografin und Ausstellungsmacherin getroffen.


Ausstellung

Die Arbeit mündet in Ausstellungen.
Wichtig ist mir dabei der öffentliche und gepflegte Raum, die Rahmenveranstaltungen, die der Bewusstwerdung dienen und ein pornografiefreien Rahmen.
Ausgestellt werden jeweils die Vulven-Portraits, ev. persönliche Beiträge, die während der Auseinandersetzung mit der sexuellen Biografie entstanden sind und allenfalls ergänzende Beiträge anderer KünstlerInnen.


Zweck

Mein Ziel ist es, mit dieser Ausstellung einen Wahrnehmungsraum zu gestalten, in dem die Vulva in ihrer Vielfalt und mit ihrer Eigenheit sichtbar werden kann.


Zusammenarbeit

Die Zusammenarbeit beinhaltet:
  • Ein individueller Fototermin, Ort und Zeit nach gemeinsamer Vereinbarung. Zeitaufwand ca. 3 - 4 Stunden.
  • Ein 2. Treffen für die Auswahl der Bilder zu treffen und die Begegnung abzurunden. Zeitaufwand ca. 1 - 2 Stunden.



Persönliche Beiträge

Die Frauen, die sich am Vulva-Projekt beteiligen, können sich auf individuelle Weise und / oder im Gruppenprozess mit ihrem sexuellen Werdegang auseinandersetzen. Findet die Auseinandersetzung einen Ausdruck (in einem Gedicht, einem Tondokument, einem Text, einer Videoaufzeichnung, einer Zeichnung etc) kann dieser zu einem Ausstellungsbeitrag werden. Der Beitrag muss keine künstlerischen oder Design-Ansprüchen genügen, wichtig ist, dass er authentisch und wahr ist und deswegen bewegt.
Welche Form, welchen Platz und Raum der Beitrag der Projektfrauen an der Ausstellung erhalten wird, erfolgt in Absprache mit den Autorinnen, letztendlich entscheidet aber die Ausstellungsmacherin.
Der Beitrag ist eine Leihgabe an die Ausstellung und kann während der Ausstellung nicht zurückgezogen werden. Der Beitrag geht nach der Ausstellung an die Autorin zurück. Falls die Möglichkeit besteht, bleibt eine Kopie oder ein Duplikat bei der Ausstellungsmacherin. Falls dies nicht möglich ist, verpflichtet sich die Autorin, die Leihgabe bei einer wiederholten Ausstellung wieder zur Verfügung zu stellen.


Wahrung der Persönlichkeitsrechte

  • Jede über eine Ausstellung und Ausstellungskatalog und jede Publizität über den Zusammenhang mit dem Projekt hinausgehend, kann nur mit der Einwilligung der Projekt-Frau geschehen.
  • Die Anonymität der fotografierten Frauen ist gewährleistet.



Wahrung des Urheberrechtes

  • Die Negative bleiben im Besitz der Fotografin.
  • Die Bilder sind unverkäuflich.
  • Das Modell hat das Recht auf die private Nutzung der Negative und erhält kleine Abzüge aller Aufnahmen und ein grosser Abzug.
  • Jede finanzielle Abgeltung der Modellarbeit ist ausgeschlossen.



Finanzielle Regelungen.

  • Die ganze Vulva - Portrait - Session kostet Fr. 400.- inklusive Material und Abzüge (diverse kleine und ein grosser Abzug).
  • Die Bilder sind unverkäuflich..
  • Die Mitarbeit der portraitierten Frauen am Vulva-Projekt ist unentgeltlich.
  • Weiterführende Begleitung im Prozess müssen finanziell selber getragen werden.
  • Will eine portraitierte Frau ihr(e) Bild(er) zurückziehen und nicht mehr für die Ausstellungen im Rahmen des Vulva Projektes zur Verfügung stellen, ist dieser Ausstieg mit Fr. 500.- abzugelten.



Unterschrift:
der Ausstellungsmacherin und Fotografin


Die Projekt - Frau


Ort:                 Datum: